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Arbeitszeit-Nachweis, der vor Arbeitsgericht standhält.

Seit dem EuGH-Urteil 2019 ist Arbeitszeiterfassung Pflicht. Wenn dein Arbeitgeber sie nicht führt — oder du beweisen musst, dass du Überstunden gemacht hast — brauchst du einen Nachweis, dem ein Richter glaubt. Excel und Foto vom Stundenzettel reichen nicht. ALIBI versiegelt jede Schicht mit einem kryptografischen, extern verifizierbaren Zeitstempel — manipulationssicher und gerichtsfest.

Die rechtliche Lage seit 2019

Mit dem Urteil C-55/18 (CCOO) vom 14.05.2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Jeder Mitgliedstaat muss Arbeitgeber verpflichten, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten objektiv, verlässlich und zugänglich zu erfassen. Die Bundesregierung hat das lange ignoriert — bis das Bundesarbeitsgericht 2022 (Beschluss 1 ABR 22/21) ausdrücklich feststellte: die Pflicht gilt schon heute, ohne weitere gesetzliche Umsetzung.

Daneben gilt seit 2015 das Mindestlohngesetz (§17 MiLoG): in Mini-Jobs und in Bau-, Gastro-, Logistik-, Reinigungs- und weiteren Branchen müssen Arbeitsbeginn, -ende und Pausen taggenau erfasst und 2 Jahre aufbewahrt werden — Buße bis 30.000 € bei Verstößen.

Und das Arbeitszeitgesetz §4 schreibt feste Pausenzeiten vor: 30 Minuten ab 6 Stunden Arbeitszeit, 45 Minuten ab 9 Stunden. Wer dagegen verstößt — als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer der das duldet — riskiert Gesundheitsschäden und arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Wann brauchst du einen eigenen Nachweis — und nicht nur den vom Chef?

  • Überstunden-Streit: Wenn du behauptest 50 Überstunden zu haben und der Chef sagt 10 — dein eigener manipulationssicherer Nachweis dreht die Beweislast.
  • Lohn-Streit (Mini-Job): Bei Mini-Jobs sind Manipulationen am Stundenzettel ein häufiges Problem. Dein eigener Nachweis sichert deinen Anspruch auf Mindestlohn.
  • Kündigung mit Vorwurf: Wenn dir vorgeworfen wird zu spät gekommen oder zu früh gegangen zu sein — dein Tracker beweist das Gegenteil.
  • Krankenkasse / Berufsgenossenschaft: Bei Arbeitsunfällen oder Burnout-Diagnosen ist die belegte Arbeitszeit oft entscheidend für Leistungs-Ansprüche.
  • Selbstständige / Werkverträge: Beweis erbrachter Arbeitszeit gegenüber Auftraggebern, wenn nach Stunden abgerechnet wird.

ArbZG §4: die Pausen-Pflicht ist kein Hinweis — sondern Pflicht.

Ab 6 Stunden Arbeit: 30 Minuten Pause. Ab 9 Stunden: 45 Minuten. Wenn du keine Pause machst, schadest du nicht nur deiner Gesundheit — du gefährdest auch Schadensersatz-Ansprüche bei Arbeitsunfällen, weil du gegen ein Schutzgesetz verstoßen hast. ALIBI warnt dich aktiv, sobald du die Schwelle überschreitest.

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Häufige Fragen

Warum muss meine Arbeitszeit überhaupt dokumentiert werden?

Seit dem EuGH-Urteil vom 14.05.2019 (Rs. C-55/18, sog. CCOO-Urteil) sind alle EU-Arbeitgeber verpflichtet, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten. Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 (BAG 1 ABR 22/21) klargestellt, dass diese Pflicht in Deutschland ab sofort gilt — unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Für Mini-Jobber und Bau/Gastro gilt zusätzlich §17 MiLoG: Arbeitszeit-Aufzeichnungen müssen 2 Jahre aufbewahrt werden.

Mein Arbeitgeber führt keine Stechuhr — was kann ich selbst tun?

Wenn der Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflicht verletzt, kannst du im Streitfall (Überstunden, ausstehender Lohn, Kündigung) eigene Aufzeichnungen vorlegen. Vor Arbeitsgericht zählt jede Form von Dokumentation, die plausibel und zeitnah geführt wurde. Mit einem kryptografisch versiegelten Zeitstempel auf jedem Schicht-Eintrag liegt die Beweislast wieder beim Arbeitgeber, denn deine Daten sind nachweislich nicht manipuliert.

Was schreibt ArbZG §4 zu Pausen vor?

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten. Pausen können in Blöcke à mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. ALIBI tracked Pausen-Beginn und -Ende sekundengenau und warnt aktiv, wenn du über 6 Stunden ohne Pause arbeitest. Das ist nicht nur Compliance, sondern Schutz für dich.

Welche Daten muss ein Arbeitszeitnachweis enthalten?

Pro Schicht: Beginn (Datum + Uhrzeit), Ende, Dauer aller Pausen, Netto-Arbeitszeit. Bei Mini-Jobs zusätzlich: Schichttyp / Tätigkeit. ALIBI erfasst alle Felder automatisch, exportiert einen Monats-PDF mit Wochen-Saldo gegen deine Sollzeit (z.B. 40h) und liefert pro Eintrag eine extern verifizierbare Prüfsummen-Referenz als Echtheits-Nachweis.

Mein Chef sagt, Excel-Stundenzettel reicht. Stimmt das?

Rechtlich vielleicht — beweistechnisch nicht. Excel-Tabellen sind beliebig veränderbar, sowohl vom Arbeitgeber als auch von dir. Vor Gericht hat eine Excel-Tabelle ohne weitere Belege wenig Beweiskraft (§ 416 ZPO). Ein extern verifizierbarer kryptografischer Zeitstempel macht den Unterschied: er zeigt zweifelsfrei, dass dein Eintrag genau zu diesem Zeitpunkt entstanden ist und seither nicht verändert wurde — egal von wem.

Was kostet die Arbeitszeiterfassung mit ALIBI?

0,20 € pro versiegelter Schicht. Bei 22 Arbeitstagen pro Monat sind das 4,40 € — weniger als ein Mittagessen. Kein Abo, keine Lizenz, keine Mindestvertragslaufzeit. Der Monats-PDF-Export für deine Unterlagen (oder Lohnstreitigkeiten) ist inklusive.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Im Streitfall mit deinem Arbeitgeber konsultiere einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. ALIBI liefert die technische Voraussetzung für einen manipulationssicheren Beweis — die korrekte und vollständige Erfassung jeder einzelnen Schicht liegt in deiner Verantwortung.